Das Kinderhospiz Regenbogenland nimmt lebensbegrenzt erkrankte Kinder vom Tag der Geburt bis zum Alter von 18 Jahren auf. Auch die Eltern und Geschwister eines Kindes können Aufnahme im Regenbogenland finden.
Es können mehrere Aufenthalte über das Jahr verteilt stattfinden. Der Aufenthalt ist für Kinder, Eltern und Geschwister kostenfrei, lediglich das Pflegegeld wird für den Zeitraum des Besuchs von der Pflegekasse abgezogen.
Im Rahmen der Kurzzeitpflege steht jährlich ein Betrag von 1510,- € pro Kind für einen Aufenthalt im Regenbogenland zur Verfügung. Dieser ist nach 10 Tagen aufgebraucht. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen Antrag beim Landschaftsverband für einen weiteren Zeitraum zu stellen.
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Familien von lebensbegrenzt erkrankten Kinder, die sich in ihrer letzten Lebensphase befinden, können im Kinderhospiz Unterstützung und professionelle Pflege gleichermaßen erfahren. Eltern und Geschwister werden auf ihrem schweren Weg begleitet und die betroffenen Kinder palliativ-pflegerisch versorgt. In der Regel genehmigen die Kassen zunächst einen Aufenthalt von acht Wochen, an dessen Anschluss gegebenenfalls eine Überprüfung des Medizinischen Dienstes zwecks Verlängerung erfolgt.
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Das stationäre Kinderhospiz stellt für die Kinder und Jugendlichen die Versorgung im Sinne des § 39a SGb V sicher und erbringt für die Pflegebedürftigen im Sinne des SGB XI Leistungen der vollstationären Pflege. Mit dem Abschluss des Versorgungsvertrages ist das Kinderhospiz zur stationären Hospizversorgung und gleichzeitig als Pflegeeinrichtung gemäß SBG XI zur pflegerischen Versorgung der erkrankten Kinder zugelassen und verpflichtet.